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   BGH, 26.02.1970 - III ZR 151/69   

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https://dejure.org/1970,3779
BGH, 26.02.1970 - III ZR 151/69 (https://dejure.org/1970,3779)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1970 - III ZR 151/69 (https://dejure.org/1970,3779)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1970 - III ZR 151/69 (https://dejure.org/1970,3779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung - Unfallfolgen - Dienstfahrt - Stationierungsstreitkräfte

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 439
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 107/69

    Anspruch auf vollen Schadensersatz aus unerlaubter Handlung; Haftung der

    Insoweit ist die Rechtslage die gleiche, wie sie vor Inkrafttreten des NATO-Truppenstatuts unter der Geltung des Finanzvertrages (Art. VIII) bestand (vgl. Urteil des Senats vom 26. Februar 1970 - III ZR 151/69 S. 6 ff = VersR 1970, 439 ff).

    Als solche Amtshaftungsansprüche ausschließende anderweite Ersatzmöglichkeiten haben auch die Ansprüche der Geschädigten auf Versicherungsleistungen gegen Träger der Sozialversicherung zu gelten, so daß die Sozialversicherer und damit auch die Klägerin Amtshaftungsansprüche auf Grund gesetzlichen Forderungsübergangs (§ 1542 RVO) nicht erwerben, sondern auf sie lediglich die neben den Amtshaftungsansprüchen bestehenden Ansprüche der Geschädigten nach §§ 7, 10 Abs. 2, 12 StVG übergehen können (vgl. zu dem Vorstehenden außer der bereits genannten Entscheidung in VersR 1970, 439 auch die Entscheidungen des erkennenden Senats in BGHZ 49, 267; VersR 1968, 664 ff und 695 ff jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 05.10.1972 - III ZR 189/70

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fahrzeug eines geschlossenen Verbandes

    Die Klägerin hat vielmehr allein Ansprüche der Geschädigten nach §§ 7, 11 StVG kraft gesetzlichen Forderungsübergangs erworben (BGHZ 49, 267, 275 ff; BGH VersR 1968, 664 u. 695 sowie VersR 1970, 439; ferner Urteile des Senats vom 13. Juli 1972 - III ZR 107/69 - zum Abdruck in BGHZ bestimmt - und vom 13. Juli 1972 - III ZR 150/69 - zur Veröffentlichung bestimmt -).
  • BGH, 28.10.1982 - III ZR 89/81

    Leistungen aus der Kaskoversicherung als anderweitige Ersatzmöglichkeit

    Das dienstlich veranstaltete Fußballspiel steht so in einem unmittelbaren und engen Zusammenhang mit der Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft der Truppe, die eine hoheitliche Aufgabe darstellt (Senatsurteile vom 3. März 1969 - III ZR 97/68 - VersR 1969, 569, 570 und vom 26. Februar 1970 - III ZR 151/69 = VersR 1970, 439, 440; vgl. auch RGZ 126, 144).
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